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Elektronische Datenräume für anwaltschaftliche E-Mails – „beA“ kommt

Die elektronischen Datenräume für Anwälte zum Speichern und Versenden von Mails sollte eigentlich schon nutzbar sein. Doch Rechtsanwälte erwirkten eine einstweilige Anordnung. Der Start des virtuellen Anwaltspostfaches lässt auf sich warten.

Startschwierigkeiten für E-Mail-Datenräume von Rechtsanwälten

Das besondere elektronische Anwaltspostfach, kurz beA, soll Rechtsanwälten die sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz und untereinander sichern. Seit letztem Jahr sollte eine Testphase beginnen und jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt über ein solches elektronisches Postfach erreichbar sein. Rechtliche Grundlage für das beA ist das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (ERV-Gesetz). Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Betreiber der Plattform, musste den geplanten Starttermin aus technischen und juristischen Gründen mehrfach verschieben. Starttermin ist noch unklar.

Die BRAK entwickelt die beA-Datenräume

Der Gesetzgeber hat die BRAK mit einem neuen § 31a BRAO verpflichtet, allen in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwälten zum 1. Januar 2016 ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten. Darüber hinaus wurde der BRAK die Aufgabe zugewiesen, die elektronische Kommunikation der Rechtsanwälte mit Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten zu unterstützen (§ 177 Abs. 2 Nr. 7 BRAO).

Sicher und einfach – Postfach-Datenräume für Anwälte

Oberste Prämisse bei der Entwicklung des beA ist die Sicherheit des Systems. Durch die Verwendung neuester Authentifizierungs- und Verschlüsselungstechniken wird gewährleistet, dass sich kein Unbefugter Zugang zum Postfach verschaffen kann. Auch die BRAK ist nicht in der Lage, die Inhalte zu lesen. Der Präsident der BRAK, Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer: „Damit werden 165.000 Berufsträgerinnen und Berufsträger und ihre ca. 300.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit haben, über ein höchsten Sicherheitsanforderungen genügendes System am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen und ihn langfristig gemeinsam mit Bund und Ländern fortzuentwickeln.“ Schäfer betont die Vorreiterrolle der deutschen Anwaltschaft bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz. „Schriftsätze auf Papier werden bald der Vergangenheit angehören.“, so der Präsident der Bundesrechtanwaltskammer.

Datenräume von dataroomX

Das beA ist für die E-Mail-Kommunikation ab 2018 verpflichtend. Die ideale Ergänzung zum beA ist jedoch die Datenraum-Cloud dataroomX, www.dataroomx.de. Anwälte können in dataroomX Unterlagen für ihre Mandanten mit entsprechenden Zugangsdaten hochsicher abspeichern & archivieren sowie mit unterschiedlichen Berechtigungssystemen Mandanten den Zugang zu Dokumenten ermöglichen.

Links: http://www.bea.brak.de/, www.dataroomx.de

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