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Virtuelle Datenräume: Vor- und Nachteile

„Elektronische Datenräume: Vor- und Nachteile bei Due Diligence-Prüfungen“, so lautet das Taschenbuch von Peter Klingert. Ziel dieses Buches ist es, Vor- und Nachteile elektronischer Datenräume aufzuzeigen, abzuwägen und ein abschließendes Fazit ziehen zu können. 

Da sich der Einsatz elektronischer Datenräume hoher Zuwachsraten erfreut, zieht er eine kritische Würdigung. Denn in einem Due Diligence Verfahren werden hochsensible Daten preisgegeben. Es wäre also äußerst fahrlässig einer Euphorie zu verfallen, und den Einsatz eines elektronischen Datenraumes ungeprüft zu entscheiden. Doch die Diensteanbieter, die sich derzeit am Markt befinden, bieten echte Alternativen zum physischen Datenraum.

Peter Klingert ist 1982 in Ochsenfurt geboren, schloss nach seinem Abitur eine Ausbildung zum Bankkaufmann ab. Das folgende Studium schloss er 2008 zum Diplom Betriebswirt (BA) ab. Heute arbeiter Klingert als Corporate Treasurer in einem international tätigen Handelsunternehmen. Er weiß also wo von er „schreibt“.

Auch Autor Markus Uitz beschäftigt sich in seinem Handbuch Datenschutzrecht eingehend mit der Frage, „für die Due-Diligence-Prüfung statt der angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten virtuelle Datenräume einzurichten.“ Die Dokumente werden eingescannt und elektronisch auf einer geschützten Internetseite abgespeichert, erläutert Uitz die Funktion eines elektronischen Datenraums und evaluiert die rechtliche Seite des Datenschutzes.

Für viele andere Autoren überwiegen die Vorteile eines virtuellen Datenraumes. Die physischen Datenräume, die personell überwacht werden müssen, sind nicht mehr zeitgemäß, Datenräume wie dataroomX schaffen Abhilfe.

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